Digitalpakt – Was bedeutet das eigentlich für meine Schule?
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Noch immer ist ein großer Teil der Mittel aus dem Digitalpakt und seinen Erweiterungen, den Corona-Hilfen I-III, noch nicht abgerufen bzw. beantragt worden. Von den inzwischen 6,5 Milliarden Euro sind nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bis Mitte 2022 1,5 Milliarden an den Schulen angekommen und weitere 3,1 Milliarden bewilligt worden.
Hier erhalten Sie Hinweise zum Digitalpakt Schule.
FAQ Digitalpakt Schule
Die Pläne für den Digitalpakt – oder den DigitalPakt Schule, wie er ganz offiziell heißt – können nach einigen Verzögerungen und Rückschlägen nun umgesetzt werden.Aber was bedeutet das für die einzelnen Schulen? Wann und wo können Gelder beantragt werden? Und wofür dürfen sie eingesetzt werden? Diese und weitere Fragen möchten wir hier beantworten:
Was sind die Ziele des Digitalpakts?
In Sachen Digitalisierung hinken viele Schulen in Deutschland der Zeit hinterher.Ein Symptom dafür ist z. B. der Bedarf an Lernhilfen zum Thema Digitalisierung, die komplett ohne den Einsatz digitaler Medien auskommen. Auf der didacta 2019 gab ein Westermann-Vertreter gegenüber Spiegel Online an: „Wir haben beispielsweise ein Arbeitsheft für Medienbildung, das ganz ohne digitale Medien funktioniert“.
Während Smartphone, Tablet und Computer längst Teil der Alltagswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen sind und auch immer mehr Berufe nicht mehr ohne digitale Technik und Kenntnisse im Umgang mit deren Möglichkeiten denkbar sind, stehen in vielen Klassenzimmern noch Overheadprojektoren – von interaktiven Monitoren, Objektkameras und einem Klassensatz Tablets können viele Lehrerinnen und Lehrer nur träumen.
Dieses Problem hat auch die Politik als solches ausgemacht. Die Schülerinnen und Schüler sollen im Umgang mit den digitalen Medien geschult werden und lernen, diese verantwortungsbewusst und selbstbestimmt zu nutzen, sodass sie gut auf ihre berufliche Zukunft vorbereitet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen mit den bereitgestellten Mitteln des Digitalpakts die nötigen „digitalen Infrastrukturen“ in den Schulen geschaffen werden.
Benötigen Sie eine Digitalberatung für Ihre Schule?
Die Ausstattung mit digitalen Medien, ein Medienkonzept, das pädagogische und technische Maßnahmen verbindet, sowie regelmäßige Weiter- und Fortbildungen für Lehrkräfte ermöglichen eine gesamtheitliche Integration von digitalen Lösungen.
Wie können diese Maßnahmen für Ihre Schule aussehen?
Für eine umfassende Beratung steht Ihnen die Arnulf Betzold GmbH gerne zur Seite und gestaltet mit Ihnen individuelle, digitale Lösungen für Ihre Schule.
Kontakt:
Arnulf Betzold GmbH
Tobias Koudelka - Projektberater digitale Medien und Lösungen
E-Mail: [email protected]
Was wurde beschlossen?
In Deutschland ist Bildung bekanntlich Sache der Bundesländer. Um den Schulen die Mittel des Digitalpakts dennoch bereitstellen zu können und sicher zu gehen, dass sie durch die Länder auch für die Digitalisierung eingesetzt werden, war eine Grundgesetzänderung nötig.Im Artikel 104c ist nun geregelt, dass der Bund allen Ländern, nicht mehr nur finanzschwachen Kommunen, Mittel bereitstellen darf. Das Geld soll die „Leistungsfähigkeit der kommunalen Infrastruktur“ stärken. Dieser Passus wurde gewählt, nachdem die ursprüngliche Version („zur Sicherstellung der Qualität und Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“) auf den Widerstand der Länder stieß, die ihre Bildungshoheit in Gefahr sahen.
„Anlassbezogen“ darf der Bund prüfen, ob die Fördermittel dem vereinbarten Zweck zugeführt werden.
Bei den nun möglichen Projekten handelt es sich immer um Co-Finanzierungen von Bund und Ländern. Der Zuschuss der Länder kann jeweils einzeln verhandelt werden. Im Fall des Digitalpakts steuern die Länder jeweils 10% zu der Summe hinzu, die sie vom Bund erhalten.
Wann geht’s los?
Die ersten Schulen haben bereits 2019 Fördergelder erhalten. Das Programm läuft bis 2024.Wie viel Geld sollen die Schulen erhalten?
Insgesamt sollen den Schulen durch den Bund über fünf Jahre 6,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Dazu kommt der zehnprozentige Anteil des jeweiligen Bundeslands, sodass sie komplette Fördersumme 7,15 Milliarden beträgt.Die Mittel werden nach dem Königssteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt.
Würde das Geld zu gleichen Teilen verteilt und würden alle rund 40.000 Schulen in Deutschland einen Antrag stellen, könnte jede Schule etwa 178.750 Euro erhalten, was aber von der Schülerzahl abhängig sein wird.
Wofür darf das Geld ausgegeben werden?
Die Mittel aus dem Digitalpakt sollen der Verbesserung der digitalen Bildungsinfrastruktur zugutekommen. Gemeint sind damit die Ausstattung mit technischen Geräten wie interaktiven Tafeln, PCs und Zubehör, schnelle und kabellose Internetverbindungen oder z. B. auch Schul-Clouds, auf die schulübergreifend zugegriffen werden kann. Ist die digitale Infrastruktur an einer Schule gegeben, können auch Klassensätze mit mobilen Endgeräten, wie z. B. Tablets, angeschafft werden.
Durch die Conona-Hilfe I für Sofortausstattung werden mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler gefördert.
Die Corona-Hilfe II für Administration fördert IT-Administrator/innen.
Und durch die Corona-Hilfe III fördert digitale Leihgeräte wie Tablets und Laptops für Lehrkräfte.
In den Förderrichtlinien, die von den Kultusministerien erstellt werden, werden die genauen Anforderungen für eine Förderung mit Mitteln aus dem Digitalpakt geregelt.
Durch die Länder soll die Wartung, der Betrieb, die Lehrerausbildung, Fortbildungen sowie die pädagogischen Konzepte organisiert und finanziert werden.
Es soll aber auch möglich sein, mit Mitteln aus dem Digitalpakt Ausgaben wie Fortbildungen und Wartungspersonal zu bezahlen, wenn diese unmittelbar mit einem Bildungsinfrastrukturprojekt verbunden sind.
Wie geht es weiter?
Komplizierte, bürokratische Förderrichtlinien der Bundesländer stellen eine Hürde beim Abruf der Gelder dar. Im Koalitionsvertrag ist eine Fortführung unter dem Namen "Digitalpakt 2.0" bis 2030 vorgesehen. es ist zu hoffen, dass damit auch eine Entbürokratisierung der jetzigen Vorgaben einhergehen wird.
Kritik an einer Fortführung kommt vom Bundesrechnungshof. Laut SPIEGEL fordert dieser das Programm nicht zu verlängern, da die Hoheit über die Schulbildung bei den Bundesländern liege. Kritik gibt es auch, weil die Gelder nach einem Schlüssel und nicht nach Bedarf vergeben werden, die Vergabeverfahren unterschiedlich sind und es keinen Nachweis über eine Verbesserung des digitalen Lernens im Sinne eines Kompetenzgewinns bei den Schülerinnen und Schülern gebe.
Wo liegen mögliche Schwachstellen der Vereinbarung?
Nach einhelliger Meinung von Bildungsexperten bewirkt die Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik und Internet allein keine Verbesserung des Unterrichts.- ausreichend qualitativ hochwertige Aus- und Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer gewährleistet,
- gut durchdachte Konzepte für den Einsatz der digitalen Möglichkeiten erstellt und
- die kontinuierliche Wartung der Geräte sichergestellt werden.
Wichtig wäre auch eine dauerhafte Förderung der Digitalisierung an Schulen: Der Digitalpakt kann dabei eine Anschubfinanzierung darstellen, mit der es aber nicht getan ist. Digitale Technik veraltet nach ein paar Jahren und muss neu angeschafft werden. Auch das Wissen, das während der Lehrerausbildung und Fortbildungen erworben wurde, muss kontinuierlich aufgefrischt werden, da es ständig neue Entwicklungen gibt.
DIGIBIZ: Lernorte für Pädagoginnen und Pädagogen an Schule und Kiga
Online und an unseren digitalen Bildungszentren (DIGIBIZ) in Ellwangen, Berlin und Schaffhausen bieten wir Fortbildungen für Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher zu digitaler Bildung an. Die Inhalte sind praxisnah und orientieren sich an den gültigen Bildungs- bzw. Lehrplänen.
Das aktuelle Kursprogramm und viele weitere Informationen finden Sie hier.
Sie können auch direkt eine individuelle schulinterne Lehrkräftefortbildung an Ihrem Lernort mit uns vereinbaren. Mindestvoraussetzung sind 6 Teilnehmende.
Schreiben Sie ganz einfach Ihre unverbindliche Anfrage und wir erstellen ein individuelles Angebot: [email protected]
Neben der viel zitierten Bildungsinfrastruktur benötigen Lehrerinnen und Lehrer auch Zugang zu geprüften und vertrauenswürdigen Inhalten. Im Moment müssen die digitalen Angebote, die im Internet umherschwirren, häufig von jeder Lehrkraft selbst auf ihre Tauglichkeit geprüft werden. Das macht ihren Einsatz sehr zeitaufwändig und ist neben den zahlreichen anderen Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer kaum zu leisten.
Ein Mix aus bewährten und digitalen Möglichkeiten der Wissensvermittlung, bei dem jede Variante so eingesetzt wird, dass sie ihre Vorteile gewinnbringend und nachhaltig für die Schülerinnen und Schüler ausspielen kann, wäre wünschenswert. Was der Digitalpakt hierbei bewirken kann und wie er von den Schulen angenommen wird, wird die Zukunft zeigen.
Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Mit dem Digitalpakt Schule wird eine wichtige Bildungs-Baustelle angegangen. Mit dem akuten Lehrermangel und dem dramatischen Sanierungsstau an vielen Schulen warten weitere.
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