Das Gute-Kita-Gesetz im bundesweiten Überblick
Mit dem Gute-Kita-Gesetz sollen Qualität und Quantität in der Kindertagesbetreuung verbessert werden. In der Praxis sind innerhalb des Jahres 2019 daher 16 einzelne Verträge zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung entstanden. Mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro Fördervolumen bis zum Jahr 2022 stellt das Paket auch nach Ansicht vieler Experten die richtigen Weichen für eine bedarfsorientierte Kinderbetreuung in Deutschland. Kritiker werfen dem Gesetz allerdings die zeitlich begrenzte Bereitstellung der Finanzmittel vor. Wird die Kindertagesbetreuung auch nach dem Jahr 2022 weiter gefördert?
Das erfahren Sie in diesem Beitrag
Das Gute-Kita-Gesetz: Grundlagen der Verträge
Die Zahlen der Kindertagesbetreuung in Deutschland steigen seit Jahren stetig – sei es die tatsächliche Betreuungsquote oder der gewünschte Betreuungsbedarf. Gerade in der U3-Betreuung ist ein Unterschied zwischen der vereinbarten und der benötigten Betreuungszeit erkennbar. Im Jahr 2018 lag die vereinbarte Betreuungszeit bis zu 25 Stunden pro Woche bei einer Quote von 16,2 %. Die gewünschte Betreuungsquote für die vereinbarten 25 Stunden lag allerdings bei 21,9 %.
Gleichzeitig wird also eine quantitative Ausweitung der Kindertagesbetreuung bei ebenso notwendigem qualitativem Ausbau benötigt.
Eine bundesweite Ausweitung der Qualität in der Kindertagesbetreuung sowie die Verbesserung der Teilhabe war und ist Ziel des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kita-Qualitäts- und –Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG – auch bekannt als das Gute-Kita-Gesetz). Dieses Gesetz beinhaltet ein Fördervolumen von 5,5 Milliarden Euro, die vom Bund bis zum Jahr 2022 ausgeschüttet werden.
Der Inhalt des Gesetzes ist, kurz umrissen, eine Bedarfsanalyse auf Länderebene, bei der nach vergleichbaren Standards Förderpunkte ermittelt werden. Die Länder erstellen daraufhin Finanzierungs- und Handlungskonzepte. Diese Konzepte bilden die Grundlage für einzelne Verträge, die jedes Bundesland mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abschließt.
Eine Auswertung der bisher erfolgten Investitionen und Fördermaßnahmen wird zum ersten Mal im Jahr 2020 durchgeführt. Zu den Ergebnissen wird durch das zuständige Ministerium ein Bericht verfasst. Dadurch sollen die Fortschritte in den einzelnen Förderbereichen der Kindertagesbetreuung überwacht und ausgewertet werden.
Die folgenden gesetzlich verankerten Maßnahmen standen den Bundesländern vor Vertragsabschluss zur Auswahl:
- Ermöglichung der inklusiven Förderung aller Kinder sowie die bedarfsgerechte Ausweitung der Öffnungszeiten
- Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels
- Gewinn und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Stärkung der Leitungen in der Kindertagesbetreuung
- Verbesserung der Räumlichkeiten
- Förderung in den Bereichen kindliche Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
- Förderung der sprachlichen Bildung
- Kindertagespflege (nach § 22 Absatz 1 Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch) fördern
- Nutzung der Potentiale des Sozialraums (Zusammenarbeit mit Eltern, Familien, Trägern, der öffentlichen und freien Jugendhilfe und mit den Ländern) zum Schutz der Kinder
- Entlastung der Eltern bei den Gebühren
Vertragsinhalte aller Bundesländer auf einen Blick
Baden-Württemberg: Qualifizierte Fachkräfte, Starke Kitaleitung, Starke Kindertagespflege
Was heißt das in der Praxis? Die Schaffung von 660 Erzieherstellen – Die Kitaleitung erhält mehr Zeit für Qualitätsmanagement und Personalentwicklung – Die Tagespflegequalifikation wird durch Praktika erweitert
Bayern: Starke Kitaleitung, Starke Kindertagespflege, weniger Gebühren
Was heißt das in der Praxis? Beitragszuschuss für U3 und Ü3 Betreuung – stetige Fortbildung von Kräften in der Kindertagespflege – Kitaleitung wird durch zusätzlichen Personaleinsatz entlastet
Berlin: Bedarfsgerechtes Angebot, Qualifizierte Fachkräfte, Starke Kitaleitung, Kindgerechte Räume, Starke Kindertagespflege, Netzwerk für mehr Qualität
Was heißt das in der Praxis? Freistellung der Kitaleitung von der pädagogischen Arbeit – finanzielle Anreize für Beschäftigte in sozial belasteten Regionen – gesundheitsfördernde Arbeitsplätze – neue Vergütungsstruktur in der Kindertagespflege
Brandenburg: Guter Betreuungsschlüssel, Qualifizierte Fachkräfte, Vielfältige pädagogische Arbeit, weniger Gebühren
Was heißt das in der Praxis? Beitragshilfe für gering verdienende Eltern – finanzielle Förderung längerer Betreuungszeiten – Verbesserung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern
Bremen: Guter Betreuungsschlüssel, Qualifizierte Fachkräfte, Sprachliche Bildung, Netzwerke für mehr Qualität, weniger Gebühren
Was heißt das in der Praxis? Mehr Fachkräfte für Kitas in Brennpunkten – schrittweise Entwicklung einer vergüteten Ausbildung – Einsatz eines standardisierten Beobachtungs- und Dokumentationsverfahrens bei der alltagsintegrierten Sprachbildung – Beitragsfreiheit für Ü3
Hamburg: Guter Betreuungsschlüssel
Was heißt das in der Praxis? Eine pädagogische Fachkraft betreut maximal 4 Kinder in der Krippe
Hessen: Guter Betreuungsschlüssel, Starke Kitaleitung
Was heißt das in der Praxis? Erhöhung der gesetzlich geregelten Ausfallzeiten auf 22 Prozent und die daraus resultierende Steigerung des Mindestpersonalbedarfs – Arbeitszeit für Leitungsaufgaben wird separat vom Mindestpersonalbedarf berechnet und beträgt 20 Prozent
Mecklenburg-Vorpommern: Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder seit 01.01.2019 – vollständige Abschaffung der Elternbeiträge seit 01.01.2020
Was heißt das in der Praxis? Keine Elternbeiträge in Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege, auch für Ganztagsbetreuung
Niedersachsen: Guter Betreuungsschlüssel, Qualifizierte Fachkräfte, Starke Kitaleitung, Starke Kindertagespflege, Bedarfsgerechter Ausbau, Ausweitung der Elternbeitragsfreiheit auf die Kindertagespflege
Was heißt das in der Praxis? Gewinnung von Auszubildenden – Verbesserung des Personalschlüssels – Fort- und Weiterbildung von Kindertagespflegepersonen – Gleichstellung im Bereich der Beitragsfreiheit von Kindergartenplatz und gleichwertigem Angebot in der Kindertagespflege
Nordrhein-Westfalen: Bedarfsgerechte Angebote, Qualifizierte Fachkräfte, Starke Kitaleitung, Sprachliche Bildung, Starke Kindertagespflege, Vielfältige pädagogische Angebote
Was heißt das in der Praxis? Zuschüsse für Träger, die praxisintegriert ausbilden – Finanzierung von Leitungsstunden – Verbesserung der Qualifizierung von Kindertagespflegekräften – Zuschüsse für Familienzentren – Beitragsfreiheit für die letzten beiden Kindergartenjahre vor der Einschulung – Ausbau von Randzeitenbetreuung
Rheinland-Pfalz: Guter Betreuungsschlüssel, Qualifizierte Fachkräfte, Starke Kitaleitung, Kindgerechte Räume, Sprachliche Bildung, Netzwerk für mehr Qualität, Vielfältige pädagogische Angebote, weniger Gebühren
Was heißt das in der Praxis? Sachkostenprogramm zur Ausstattung von Küchen in Kitas – bis zu 20 Prozent der Leitungszeit kann durch qualifiziertes Verwaltungspersonal erfüllt werden – Ausbau der vergüteten berufsbegleitenden Ausbildung – Umstellung des Personalbemessungssystems von einem gruppen- auf ein platzbezogenes System – Qualitätssicherung bei Einrichtungen in freier Trägerschaft
Saarland: Guter Betreuungsschlüssel, Qualifizierte Fachkräfte, Starke Kitaleitung, Sprachliche Bildung, weniger Gebühren
Was heißt das in der Praxis? Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels bei Einrichtungen mit besonderen Herausforderungen – mehr Zeit für Leitungen und deren konzeptionelle Arbeit – Angebot eines vergüteten und praxisintegrierten Ausbildungsgangs – Zertifikatsstudiengang zur Vertiefung der Kenntnisse bei kultursensibler und inklusiver Arbeit – schrittweise Halbierung der Elternbeiträge
Sachsen: Guter Betreuungsschlüssel, Starke Kindertagespflege
Was heißt das in der Praxis? Mehr Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten der Erzieherinnen und Erzieher wie z. B. Entwicklungsgespräche, Dokumentation etc.
Sachsen-Anhalt: Guter Betreuungsschlüssel, Qualifizierte Fachkräfte, weniger Gebühren
Was heißt das in der Praxis? Wegfall des Schulgeldes bei Schulen in privater Trägerschaft – Förderung der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung, Vergütung des Vorpraktikums bei Quereinsteigern – Ausweitung der Beitragsfreiheit bei der Betreuung von Geschwisterkindern im Hort
Schleswig-Holstein: Guter Betreuungsschlüssel, weniger Gebühren
Was heißt das in der Praxis? Gruppen im Elementarbereich werden von mindestens 2 Erzieherinnen oder Erziehern betreut – Deckelung der Beiträge
Thüringen: Guter Betreuungsschlüssel, Qualifizierte Fachkräfte, Vielfältige pädagogische Arbeit, weniger Gebühren
Was heißt das in der Praxis? Verbesserung des Betreuungsschlüssels bei Kindern zwischen dem vollendeten vierten und dem vollendeten fünften Lebensjahr auf 1:14 – multiprofessionelle Teams in Einrichtungen mit komplexen Bedarfen – Beitragsfreiheit für die letzten 2 Jahre vor der Einschulung – Einführung einer praxisintegrierten vergüteten Ausbildung
Besonders wichtig für angehende Erzieherinnen und Erzieher sind die Fördermaßnahmen, die für den Wegfall des Schuldgeldes an privaten Fachschulen sorgen oder eine Ausweitung der bezahlten, praxisorientierten Ausbildung. Dies ist der Fall in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hessen.
Lob und Kritik für das Gute-Kita-Gesetz
Träger, Kommunen und Elternverbände begrüßen die Initiative des Bundes und sehen das Gesetz als Zeichen dafür, dass die Wichtigkeit einer qualitativ hochwertigen und bedarfsorientierten Kinderbetreuung erkannt wurde. Das Gute-Kita-Gesetz wird als Schritt in die richtige Richtung verstanden.
In der Kritik steht das Gesetz allerdings nicht nur wegen seines plakativen Namens, sondern auch wegen der zeitlich begrenzten Verfügbarkeit der Fördermittel. Dass etwa ein Drittel der Fördergelder für die Entlastung der Eltern aufgewendet wird, ist ein weiterer Aspekt, der seitens der Träger bemängelt wird. Entlastung der Eltern bewirkt eine Erhöhung der zu betreuenden Kinder. Sofern hier nicht gleichzeitig in den Bereichen Fachkräfte und Leitung investiert wird, schlägt der Effekt der Fördermaßnahmen in das Gegenteil um.
Einig sind sich Kritiker und Befürworter darin, dass der Fokus auf dem Ausbau der Kindertagesbetreuung – und somit auch die Bereitstellung finanzieller Mittel – bis über das Jahr 2022 hinaus gesichert sein sollte.
"Nach 2022 wird diese Aufgabe nicht zu Ende sein"
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey
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