Mit Kind ins Referendariat
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Das Referendariat ist eine sehr intensive, fordernde und oft auch stressige Phase auf dem Weg in den Lehrerberuf. Startet man während der Schwangerschaft oder mit einem oder mehreren Kindern in diese Zeit, fragen sich viele, ob das überhaupt zu schaffen ist.
Kleiner Spoiler: Unterstützung, eine gute Organisation und Zeitmanagement sind das A und O!
Vereinbarkeit von Elternschaft und Referendariat
Gemeinhin gilt der Lehrerberuf als familienfreundlich, da Lehrerinnen und Lehrer in der unterrichtsfreien Zeit auch von Zuhause aus arbeiten und die anfallende Vor- und Nachbereitungszeit flexibel einteilen können.
Im Referendariat kommen aber Prüfungsstress, Unterrichtsbesuche, Seminartage und der Umstand hinzu, ständig beobachtet und bewertet zu werden.
Würde man die Erfahrungsberichte, die in den verschiedenen Foren für Lehrerinnen und Lehrer kursieren, zusammenfassen, würde die Antwort auf die Frage nach der Vereinbarkeit von Baby bzw. Kleinkind und Referendariat wohl lauten: Ja, es ist zu schaffen, aber es ist nicht immer einfach.
Wie es im Einzelfall läuft, ist auch sehr von der Einstellung der Seminarleiterinnen und Seminarleiter und der Ausbildungsschule abhängig. Natürlich spielt auch die eigene Fähigkeit mit Druck umzugehen eine große Rolle.
Schwangerschaft und Mutterschutz
Auch während des Referendariats haben Sie 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Entbindung Anspruch auf Mutterschutz. Während dieser Zeit erhalten Sie Ihre Bezüge in voller Höhe. Nachdem Sie Ihre Ausbildungsschule über die Schwangerschaft informiert haben, wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und gegebenenfalls werden Schutzmaßnahmen getroffen (z. B. Befreiung von der Pausenaufsicht).
Elternzeit
Referendarinnen und Referendare haben Anspruch auf drei Jahre Elternzeit und ein Jahr Elterngeld. Die Elternzeit kann auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Es ist möglich, die Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes zu nehmen oder sie aufzuteilen. Sie müssen Ihre Ausbildungsschule über Ihre Pläne informieren und bis spätestens sieben Wochen vorab einen schriftlichen Antrag auf Elternzeit stellen.
Sie können während der Elternzeit nicht ohne Ihre Zustimmung entlassen werden und behalten Ihren Beihilfeanspruch, haben aber keinen Anspruch auf Fortzahlung der Anwärterbezüge. Ihre Ausbildung ruht während dieser Zeit.
Um diesen Druck möglichst gering zu halten, finden Sie hier einige Tipps und Informationen, die es Ihnen erleichtern, die Herausforderung „Referendariat mit Kind“ zu meistern:
Was Ihnen hilft, das Referendariat mit Kind zu meistern
1. Gute Organisation:
Wenn Sie Ihr Referendariat mit einem kleinen Kind antreten, besteht das größte Problem darin, dass der Tag nur 24 Stunden hat. Die Aufgabe ist deshalb, die zur Verfügung stehende Zeit für die schulischen Aufgaben so optimal wie möglich zu strukturieren, um so viel Zeit wie möglich für Ihr Kind, Ihren Partner/Ihre Partnerin und Ihre eigene Erholung zu haben.
Eine gute Organisation ist dabei enorm wichtig!
- Immer die Übersicht über anstehende Termine, Verpflichtungen und To-dos behalten. Bester Helfer: ein gut strukturierter Lehrerkalender.
- Auch digitale Werkzeuge können den Schulalltag immens erleichtern. Beispiele für schultaugliche Apps finden Sie im Beitrag „10 Apps und digitale Werkzeuge für die Organisation des Schulalltags“.
- Wichtige Informationen, Termine und Bemerkungen immer sofort notieren.
- Ordnung halten.
- Ein gut durchdachtes Ablagesystem.
Eine Sammlung der besten Organisationstipps von Lehrerinnen und Lehrern mit weiteren Anregungen finden Sie im Beitrag „Schulalltag organisieren leicht gemacht“. Fragen Sie auch bei Ihren Kolleginnen und Kollegen nach, wie sie sich organisieren und profitieren Sie von deren Erfahrung.
2. Zeitfresser aufspüren:
Im Lehrerberuf gibt es eine ganze Reihe von potentiellen Zeitfressern. Versuchen Sie diese aufzuspüren, indem Sie für ein paar Tage notieren, wie viel Zeit Sie für die verschiedenen Aufgaben benötigen und was Sie ablenkt.
Möglicherweise verzetteln Sie sich beim Abarbeiten der Aufgaben. Hier hilft es zum Beispiel, sie nach Wichtigkeit und Dringlichkeit zu ordnen.
Oder machen Ihnen die Korrekturen zu schaffen? Dann finden Sie hier viele Tipps: „Prokrastinieren Sie noch oder korrigieren Sie schon? – 10 Tipps für den Kampf gegen den Zeitfresser Klausurkorrektur“.
Auch ein ruhiger Arbeitsplatz, an dem Sie ohne Störungen arbeiten können, spart Zeit.
3. Gelassenheit und Improvisationstalent statt Perfektion:
Im Referendariat im Speziellen und dem Lehrerberuf im Allgemeinen läuft es selten immer so, wie es geplant war. Dafür sorgen die Schülerinnen und Schüler verlässlich, die mal mehr, mal weniger gut mitarbeiten.
Mit Baby oder Kleinkind, das gerne auch zum unpassendsten Zeitpunkt einen Virus aus der Kita mitbringt, wird es mit perfekten Planungen noch schwieriger. Statt durch zu viel Perfektionismus Druck auf sich selbst auszuüben, heißt es dann, möglichst gelassen bleiben – denn ändern lässt es sich meist ohnehin nicht – und improvisieren.
Für viele Mütter und Väter im Ref ist das eigene Kind dabei die größte Hilfe: Es führt vor Augen, dass es auch ein Leben neben dem Referendariat gibt. Eine vielleicht als ungerecht empfundene Bewertung des Seminarleiters oder ein nicht ganz perfekt verlaufener Unterrichtsbesuch kann dadurch besser eingeordnet und verarbeitet werden. Dazu kommt, dass die Fähigkeit zu improvisieren, für die weitere Lehrerlaufbahn extrem hilfreich ist!
Mutmachender Lesetipp dazu: In ihrem im Blog von Bob Blume veröffentlichten Gastbeitrag „Eltern sind die gelasseneren Referendare“ schildert Ausbildungslehrerin Henriette ihre Erfahrungen mit dem Referendariat mit Kind.
4. Menschen, die Ihnen den Rücken freihalten:
Besonders Kleinkinder in der Kita-Zeit haben die gefühlte Fähigkeit, jeden Infekt einzusammeln, dem sie begegnen. Dazu kommen schulische Termine, die außerhalb der üblichen Betreuungszeiten in Krippe, Kita, Kiga oder Schule liegen und natürlich die Prüfungszeit, in der die Beanspruchung durch den Vorbereitungsdienst einfach höher ist als normal.
Leute, denen Referendarinnen und Referendare ihr Kind in solchen Situationen anvertrauen können, sind Gold wert. Partner/Partnerin, Omas und Opas oder gute Freude sind natürlich die Idealbesetzung, auf die aber leider nicht jeder immer zurückgreifen kann. Für den Fall, dass niemand spontan einspringen kann, ist es sinnvoll, die Nummer einer verlässlichen, professionellen Betreuung im Telefon abgespeichert zu haben.
5. Ein strukturierter Tagesablauf:
Klar kann immer mal etwas dazwischenkommen. Grundlegend ist eine grobe Planung des Tagesablaufs aber sehr sinnvoll. Dabei sollten Sie nicht nur Raum für Seminar- und Schulthemen und eine feste Kinderzeit schaffen, sondern auch sich selbst und Ihren Partner/Ihre Partnerin nicht vergessen!
Eine Möglichkeit, um Schule und Privates nicht zu sehr zu durchmischen, besteht darin, möglichst viele Aufgaben, wie die Stundenvorbereitung und das Korrigieren in der Schule, z. B. in Freistunden zu erledigen. Andere verschieben diese Aufgaben auf den späteren Abend, wenn das Kind oder die Kinder bereits im Bett sind. So bleiben die Nachmittage frei für die Kinder.
6. Lassen Sie das schlechte Gewissen nicht zum ständigen Begleiter werden:
Fast jeder, der Referendariat und Kind unter einen Hut bringen muss, kennt es: Das schlechte Gewissen, dass entweder das Kind oder die Arbeit zu kurz kommen.
Da es schwer ist, das schlechte Gefühl komplett abzuschütteln, nehmen Sie es doch als Orientierungshilfe: Fragen Sie sich, ob Sie die Situation, die Sie belastet, z. B. durch eine optimierte Organisation, besser hätten lösen können. Falls ja, versuchen Sie es beim nächsten Mal anders zu machen. Falls nein, geben Sie bereits Ihr Bestes – mehr kann niemand von Ihnen verlangen.
Manchmal hilft es, mit den Seminarlehrern und -lehrerinnen, Betreuerinnen und Betreuern an der Schule und der Schulleitung über die eigene Situation zu sprechen. Nicht alle, aber doch einige, haben durchaus Verständnis für die große Herausforderung, die Sie angehen, und machen z. B. eine Verschiebung eines ungünstig gelegenen Termins möglich.
7. Gönnen Sie sich Auszeiten:
Wenn die Zeit für Kind und Beruf ohnehin schon knapp ist, fällt es vielen schwer, noch etwas davon für sich selbst abzuzweigen. Um fit und gesund zu bleiben und die eigenen Akkus regelmäßig wieder aufzuladen, sind kleine Auszeiten aber so wichtig! Geht es Ihnen gut, ist das auch positiv für Ihr Kind und die Motivation für die Arbeit. Entspannung ist also angesagt!
Dabei muss es gar kein Wellnessurlaub sein (obwohl das natürlich auch hilft ;-) ), schon kleine Freiräume für eine Stunde Sport, einen Spaziergang, ein paar Kapitel in der aktuellen Lektüre oder ein Kaffee mit einer Freundin laden die Kraftreserven wieder auf.
Referendariat in Teilzeit
In einigen Bundesländern besteht für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter mit Kindern unter 18 Jahren die Möglichkeit, das Referendariat in Teilzeit zu absolvieren.
Entsprechende Regelungen gibt es bisher in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen. Für Rheinland-Pfalz (LBG §75, Abs. 5), Niedersachsen und das Saarland (SBG §79, Abs. 5) ist ebenfalls eine Teilzeitbeschäftigung während des Vorbereitungsdiensts im jeweiligen Beamtengesetz vorgesehen.
Auch Nordrhein-Westfalen hat seit November 2018 eine Reduzierung der Arbeitszeit auf 75% ermöglicht.
Bayern und Brandenburg (OVP §14, Abs. 5) zogen 2019 mit der Möglichkeit den Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren nach.
In Bremen steht eine Teilzeit-Option ebenfalls kurz vor der Umsetzung.
In Sachsen-Anhalt ist nach unseren Informationen eine Teilzeitbeschäftigung im Moment noch nicht möglich.
Grund für den Trend könnte auch der vielerorts drastische Lehrermangel für bestimmte Schularten und Fächer sein. Durch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf verspricht man sich eine Zuwachs an angehenden Lehrerinnen und Lehrern.
Mit der Reduzierung der Unterrichtsstunden sinkt auch die Unterrichtsbeihilfe und die Dauer des Referendariats verlängert sich.
Im Detail unterscheiden sich die Vorgaben aber auch bei den Bundesländern, in denen der Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolviert werden kann, deutlich, wie die Beispiele Berlin und Hessen zeigen:
Berlin:
- Der Antrag auf eine Teilzeitbeschäftigung muss bereits in der Bewerbung gestellt werden, ein späterer Wechsel ist nicht möglich.
- Der Ausbildungsunterricht umfasst 8 statt 10 Unterrichtstunden, wovon 3 statt 4 selbstständig gehalten werden müssen.
- Das Referendariat dauert 24 statt 18 Monate.
- Es werden 75% der üblichen Bezüge ausgezahlt.
- Beim Referendariat in Teilzeit gelten die Anwärterinnen und Anwärter nicht als Beamtinnen bzw. Beamte auf Widerruf, sondern sind im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses beschäftigt, d. h. mit voller Sozialversicherungspflicht.
(Quelle: GEW Landesverband Berlin)
Hessen:
- Die Teilzeitbeschäftigung kann nur zu Beginn eines Hauptsemesters begonnen werden. Die Einführungsphase und das Prüfungssemester müssen in Vollzeitbeschäftigung absolviert werden.
- Es gibt 2 Modelle zur Teilzeitbeschäftigung: In der „Halbregelung“ (50%) fallen während der 4 Hauptsemester 5 bis 6 Stunden eigenverantwortlicher Unterricht an und mindestens eine Hospitationsstunde. Mit der „Zweidrittelregelung“ (66%) sollen während der ersten beiden Hauptsemester 7 bis 8 Unterrichtsstunden eigenverantwortlich gehalten und mindestens eine Stunde hospitiert werden, im dritten Hauptsemester werden 6 bis 8 eigenverantwortliche Stunden und mindestens 2 Hospitationsstunden gefordert.
- In der „Halbregelung“ verlängert sich die Dauer des Referendariats auf 4, mit der „Zweidrittelregelung“ auf 3 Hauptsemester und umfasst 33 bzw. 27 Monate.
- Beschäftigung während des Referendariats erfolgt als Beamtin bzw. als Beamter auf Widerruf.
(Quelle: Studienseminar Wiesbaden/Lehrkräfteakademie Hessen)
Wenn Sie eine Teilzeitregelung für Ihr Referendariat in Betracht ziehen, sollten Sie bedenken, dass sich lediglich die Unterrichtsverpflichtung reduziert. Andere Pflichten, wie z. B. Elternabende, Sprechstunden und Konferenzen, fallen weiterhin an. Auch die Seminarstunden werden oft nicht verringert.
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