Voraussetzungen für den Beamtenstatus von Lehrer/innen
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Ein Vorteil des Lehrerberufs ist für viele die Sicherheit, die er verspricht. Das gilt besonders, wenn eine Verbeamtung möglich ist. Aber für wen besteht diese Möglichkeit und wie sehen die Vor- und Nachteile des Beamtentums aus?
Wichtig ist: Der Gedanke an einen krisensicheren Beruf mit stabilem Gehalt sollte nie der einzige Grund für eine Lehrerlaufbahn sein. Die Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer sind hoch. Hier finden Sie Angebote, um zu prüfen, ob der Lehrerberuf das Richtige für Sie ist.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Lehrerinnen und Lehrer sind in Deutschland keine Beamtinnen und Beamte?
In Deutschland gibt es derzeit knapp 800 000 Lehrkräfte. Davon haben etwa 200 000 keinen Beamtenstatus, sondern sind angestellt.
In welchen Bundesländern ist derzeit keine Verbeamtung möglich?
Nachdem Berlin für das Schuljahr 2022/2023 angekündigt hat, neue Lehrkräfte wieder zu verbeamten, besteht in allen Bundesländern für Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit, den Beamtenstatus zu erlangen.
Warum sind Lehrerinnen und Lehrer Beamte bzw. Beamtinnen?
- Lehrer/innen erfüllen im Rahmen des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags hoheitliche Aufgaben.
- Der Beamtenstatus ermöglicht wirtschaftliche Unabhängigkeit und schützt vor interessenpolitischer Einflussnahme.
- Der Beamtenstatus verpflichtet den Staat auch in Krisen, Bildung zu gewährleisten.
- Aufgrund des Streikverbots kommt es zu keinen diesbezüglichen Unterrichtsausfällen.
Welche Vorteile hat der Beamtenstatus?
- Kündigungsschutz: Beamtenstatus auf Lebenszeit
- Staat als krisensicherer Arbeitgeber
- höherer Nettolohn, da keine Sozialabgaben anfallen
- bessere Konditionen bei Krediten
- Anspruch auf Beihilfe bzw. freie Heilfürsorge
- Finanzielle Vorteile bei längeren Erkrankungen
- Altersabsicherung
- Sabbatjahrregelungen
Welche Nachteile haben Lehrerinnen und Lehrer mit Beamtenstatus?
- kein Streikrecht
- Teilweise langwieriger Prozess bei Arbeitsplatzwechsel
- Mehrarbeit muss bis zu einer gewissen Stundenzahl ohne Vergütung geleistet werden
- Vorurteile gegenüber Lehrer/innen
Was verdienen Lehrkräfte als Beamte?
Lehrerinnen und Lehrer werden als Beamte im öffentlichen Dienst nach den in dem jeweiligen Bundesland gültigen Tarifvertrag (TVöD oder TV-L) besoldet. Die Besoldung hängt von der Besoldungsgruppe (je nach Schulform) und -stufe (je nach Berufserfahrung) sowie dem Familienstand ab.
Der Wechsel in eine höhere Besoldungsgruppe ist durch die Annahme einer Funktionsstelle möglich. Wie viel Sie als Lehrer/in verdienen würden, können Sie der für Ihr Bundesland gültigen Besoldungstabelle entnehmen.
Unter welchen Voraussetzungen kann man als Lehrer/in verbeamtet werden?
Nach dem Beamtenstatusgesetz (Abschnitt 2, §7) müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen EU-Mitgliedsstaates oder die einiger weiterer ausgewählter Staaten
- die Gewähr, „jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“
- das Besitzen der nach Landesrecht vorgeschriebenen Befähigung
Teil dieser Befähigung ist die Ableistung des Vorbereitungsdiensts (Referendariat). Deshalb ist es für Quer- bzw. Seiteneinsteiger ohne Referendariat in den meisten Bundesländern nicht möglich, verbeamtet zu werden.
Weitere Voraussetzungen sind:
- die gesundheitliche Eignung: Vor der Verbeamtung auf Lebenszeit prüft ein Amtsarzt die Dienstfähigkeit.
- ein vorstrafenfreies behördliches Führungszeugnis
- Höchstalter: für eine Verbeamtung als Lehrer/in besteht eine Altershöchstgrenze, die sich je nach Bundesland unterscheidet. In Mecklenburg-Vorpommern können Sie beispielsweise nur bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres Beamtin/Beamter werden, in Hessen liegt die Grenze bei 50 Jahren.
Quelle:
Fit4Ref: Verbeamtung als Lehrer/in
dbb – Beamtenbund und Tarifunion: Lehrkräfte
info.beihilfe.de: Die Voraussetzungen zur Verbeamtung als Lehrer
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