Betzold NEO Wandpaneel, 2-reihig, Höhe: 60 cm
- für angenehme Raumakustik
- Material und Farbe wählbar
- kinderleichte Montage
Lärmschutz und optischer Blickfang in einem
Das mit der Möbelserie Flexeo® NEO kombinierbare Lärmschutz-Wandpaneel zieht Blicke auf sich und sorgt zudem für Ruhe und eine angenehme Lernatmosphäre. Die Flexeo®-NEO-Möbel zum Sitzen bilden die ideale Grundlage und bekommen durch das 2-reihige Wandpaneel eine zusätzliche hohe Rückenlehne. So trägt das Paneel ganz deutlich zu mehr Lärmschutz bei. Das Wandpaneel lässt sich genauso optimal mit dem Flexeo®-NEO-Einzelelement mit Rücken kombinieren.
Kinderleicht montiert
Auf der Rückseite jedes Wandpaneels ist eine Wand- sowie Klettleiste vormontiert. Das entsprechende Gegenstück der Wand- und Klettleiste wird einfach mithilfe einer Wasserwaage gerade an der Wand befestigt. Die Holzleiste wird sodann mühelos in die Wandleiste eingehängt. Indem die Klettleisten fest aneinander gedrückt werden, wird ein Aushebeln des Paneels verhindert.
Details zu den wählbaren Bezügen:
Stoff „Newlife Eco“:
- aus 100 % recyceltem PET-Material von Plastikflaschen
- nach Gebrauch wieder recyclingfähig
- hergestellt in besonders energiearmen Prozessen
- mit permanentem Flammschutz, nicht auswaschbar
- bewusster Verzicht auf Beimischung von Virgin-Polyester
- besonders widerstandsfähige Gewebekonstruktionen
- formstabil, waschbar und leicht zu reinigen
- Hypochlorit-Bleichechtheit gemäß DIN EN 20105-N01, Note 4–5
- Lösemittel-Echtheit DIN EN ISO 105-X05 Petroleum/Waschbenzin/PER-Tetrachlorethylen, Note 5
- Desinfektionsmittel-Beständigkeit ISO 4628-1 (2016-01) und ISO 4628-2 (2016-01) Ethanol/Propanol 65 %: bestanden
Kunstleder „Eden FRee“:
- Kunstleder, vegan
- bleichmittelbeständig, phthalatfrei
- Waschbeständigkeit: feucht abwischbar mit Wasser oder Kunstlederreiniger (bitte Beipackzettel beachten)
- einfach zu reinigen und zu desinfizieren durch alkoholbasierte Produkte wie Wasserstoffperoxid oder Isopropylalkohol
- EN 71-3 geprüft
- geprüft nach IMO MSC88/26/ADD.2 Part 8 (3.1 & 3.2) sowie EN1021 (Part 1 & 2)